6 Arbeits Fliesen Bohren –
Ihr Hobby ist Schreinern, darum haben Sie die Garage des gemieteten Einfamilienhauses zum Bastelraum umgebaut. Der Vermieter hat damals mündlich zugestimmt und sogar beim Umbau mitgeholfen. Beim Auszug folgt die böse Überraschung: Er verlangt, dass Sie den Raum wieder in eine Garage rückbauen. Kann er darauf beharren?
Nein. Das Gesetz sagt zwar klar, dass der Mieter nur bei schriftlicher Zustimmung des Vermieters von der Pflicht befreit ist, die Räume in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Doch darf der Vermieter nicht missbräuchlich handeln: Hat er mit seinem Verhalten das Anliegen unterstützt – etwa tatkräftig oder finanziell beim Umbau mitgeholfen –, gilt dies als Zustimmung.